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AGB-Gültigkeit

  1. AGB-Gültigkeit

 

Die vorliegenden AGB sind Bestandteil aller Vertragsbeziehungen, welche „Heiko-Roemhild“ mit allen Kunden*in eingeht. Kunden*in können natürliche oder juristische Personen im Sinne der §§ 13, 14 BGB sein.

Diese AGB gelten ausschließlich - dergestalt, dass entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen eines Kunden*in keinesfalls anerkannt werden; es sei denn, „Heiko-Roemhild“ hätte ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt.

Geschäftsbedingungen von Teilnehmern*innen oder von Dritten finden mitnichten Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der „Heiko-Roemhild“ deren Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen hat und / oder in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen eines Teilnehmers die Teilnahme am Leistungsumfang von „Heiko-Roemhild“ vorbehaltlos akzeptiert.

Für den Fall laufender bzw. sich wiederholender Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden*in gelten diese AGB in ihrer jeweiligen Fassung auch als Rahmenvereinbarung für alle künftigen Leistungsumfänge von „Heiko-Roemhild“, die zwischen demselben Kunden*in und dem „Heiko-Roemhild“ vereinbart werden; im Übrigen auch, ohne dass „Heiko-Roemhild“ in jedem Einzelfall erneut auf deren Geltung hinweisen müsste.

Abänderungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung von „Heiko-Roemhild“ und gelten nur für den jeweiligen geschäftlichen Einzelfall und nicht für laufende bzw. sich wiederholende Vorfälle.

„Heiko-Roemhild“ gilt als berechtigt, diese AGB jederzeit und ohne die Angabe von Gründen zu ändern. Über künftige Änderungen der AGB wird „Heiko-Roemhild“ solche Kunden*in, welche sodann alten AGB von „Heiko-Roemhild“ unterliegen, im Einzelfall bzw. im begründeten Bedarf informieren. Ohne Widerspruch gelten die neuen AGB binnen einer Frist von zwei (2) Wochen als angenommen.

Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit in diesen AGB die männliche Form geschlechterneutral verwendet wird.

Beratungsleistung

Werden Beratungsleistungen vereinbart, ist ein entsprechender Beratungsvertrag, der die Art- und Weise und den Umfang der zu erbringenden Leistung beschreibt, notwendig. Ein entsprechender Mustervertrag ist Teil dieser AGB.

Seminarveranstaltungen

Kunden*in können Teilnehmer an Seminar- und / oder sonstigen von „Heiko-Roemhild“ konzipierten Veranstaltungen, Beratungen oder Trainings sein. Seminar- bzw. sonstige Veranstaltungstermine, Veranstaltungsorte, Mindestteilnehmerzahlen, maximale Teilnehmerzahlen und Teilnehmergebühren sind den jeweiligen Seminarbeschreibungen auf der Internetseite von „Heiko-Roemhild“ zu entnehmen.

Seminarveranstaltungen

1. Seminarveranstaltungen
 

Die vorliegenden AGB sind Bestandteil aller Vertragsbeziehungen, welche „HEIKO RÖMHILD“ (nachfolgend auch „Verwender“ oder „Veranstalter“ genannt) mit allen Teilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer“[1] genannt) an Seminar- und / oder sonstigen von „HEIKO RÖMHILD“ konzipierten Veranstaltungen, Beratungen, Trainings und Coachings (nachfolgend auch „Angebot“ oder „Leistungsumfang“ genannt) eingeht; unabhängig davon, ob es sich bei den Teilnehmern um natürliche oder juristische Personen im Sinne der §§ 13, 14 BGB handelt.

Diese AGB gelten ausschließlich - dergestalt, dass entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen eines Teilnehmers keinesfalls anerkannt werden; es sei denn, „HEIKO RÖMHILD“ hätte ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt.

Geschäftsbedingungen von Teilnehmern oder von Dritten finden mitnichten Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Veranstalter deren Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen hat und / oder in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen eines Teilnehmers die Teilnahme am Leistungsumfang von „HEIKO RÖMHILD“ vorbehaltlos akzeptiert.

Für den Fall laufender bzw. sich wiederholender Geschäftsbeziehungen mit einem Teilnehmer gelten diese AGB in ihrer jeweiligen Fassung auch als Rahmenvereinbarung für alle künftigen Leistungsumfänge von „HEIKO RÖMHILD“, die zwischen demselben Teilnehmer und dem Veranstalter vereinbart werden; im Übrigen auch ohne dass „HEIKO RÖMHILD“ in jedem Einzelfall erneut auf deren Geltung hinweisen müsste.

Abänderungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung des Veranstalters und gelten nur für den jeweiligen geschäftlichen Einzelfall und nicht für laufende bzw. sich wiederholende Vorfälle.

„HEIKO RÖMHILD“ gilt als berechtigt, diese AGB jederzeit und ohne die Angabe von Gründen zu ändern. Über künftige Änderungen der AGB wird „HEIKO RÖMHILD“ solche Teilnehmer bzw. Vertragspartner, welche sodann alten AGB von „HEIKO RÖMHILD“ unterliegen, im Einzelfall bzw. im begründeten Bedarf informieren. Ohne Widerspruch gelten die neuen AGB binnen einer Frist von zwei (2) Wochen als angenommen.

Seminar- bzw. sonstige Veranstaltungstermine, Veranstaltungsorte, Mindestteilnehmerzahlen, maximale Teilnehmerzahlen und Teilnehmergebühren sind den jeweiligen Seminarbeschreibungen auf der Internetseite des Veranstalters zu entnehmen.

2. Anmeldung und Anmeldebestätigung

 

Anmeldungen sind verbindlich.

Bei terminierten Veranstaltungen, die auf der Internetseite von „HEIKO RÖMHILD“ ausgeschrieben sind, kann sich ein Teilnehmer schriftlich über das Internet oder per E-Mail anmelden. Die Teilnehmerzahl am Leistungsumfang von „HEIKO RÖMHILD“ ist mitunter begrenzt. Anmeldungen werden daher in der Reihenfolge ihres Zugangs beim Veranstalter berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennt der Anmeldende diese AGB widerspruchslos an. Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter im Laufe des ordentlichen Geschäftsgangs eine Anmeldebestätigung. Mit Zugang der vorgenannten Anmeldebestätigung beim Teilnehmer gilt der Vertrag über die Seminar- und / oder Veranstaltungsteilnahme als geschlossen (Zeitpunkt des Vertragsschlusses).

Geht einem Teilnehmer die Anmeldebestätigung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn „HEIKO RÖMHILD“ nicht innerhalb einer Frist von fünfzehn (15) Werktagen die Ablehnung erklärt. Im Falle einer Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

Bei individuell abgestimmten Terminen für Seminare, Beratungen, Trainings oder Coachings kommt der Vertragsabschluss durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail von „HEIKO RÖMHILD“ zustande.

3. Teilnehmergebühren, Honorar und Zahlungsbedingungen

 

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite des Veranstalters veröffentlichten Gebühren (Vergütung).

Bei individuell abgestimmten Leistungen für Seminare, Beratungen, Trainings oder Coachings gilt das im Angebot genannte Honorar.

Alle Gebühren und Honorare verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern eine solche überhaupt anfällt. Die Teilnehmergebühren für öffentlich ausgeschriebene Seminare sind spätestens dreißig (30) Kalendertage vor Seminar- bzw. Veranstaltungsbeginn unter Verrechnung etwaiger Anzahlungen zur Zahlung fällig. Eine nur teilweise Teilnahme am Seminar berechtigt nicht zu einer Minderung der Teilnehmergebühr. Skontoabzüge werden nicht gewährt. In der Gebühr inbegriffen sind Seminarunterlagen, Pausengetränke und Mittagessen während der Veranstaltung, soweit dies in der Seminarbeschreibung angegeben ist. Nicht inbegriffen sind Reisekosten des Teilnehmers zum Veranstaltungsort sowie Aufwendungen für Übernachtungen und Verpflegung des Teilnehmers außerhalb der Seminarzeiten.

Bei individuell abgestimmten Leistungen für Seminare, Beratungen, Trainings oder Coachings gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Etwaige Anzahlungen werden je nach Leistungsumfang individuell vereinbart.

4. Rücktritt und Widerrufsrecht bei terminierten Veranstaltungen

 

Teilnehmer können von ihrer Anmeldung bzw. Teilnahme durch schriftliche Erklärung an den Veranstalter „HEIKO RÖMHILD“, Zum Burgstall 14, 88677 Markdorf, zurücktreten.

Teilnehmende Verbraucher (natürliche Personen, vgl. § 13 BGB) haben für den Fall, dass ihnen durch Gesetz ein Widerrufsrecht gemäß der §§ 355 ff. BGB eingeräumt wird, im Übrigen ein vierzehntägiges (14 Tage) Widerrufsrecht ab Anmeldung bei „HEIKO RÖMHILD“. Bitte beachten Sie hierzu die separate Widerrufsbelehrung am Ende der AGB.

 

Im Falle des Rücktritts bzw. Widerrufs durch einen Teilnehmer werden folgende Gebühren erhoben:

  1. Macht ein Verbraucher von seinem vierzehntägigen (14 Tage) Widerrufsrecht nach Anmeldung Gebrauch, so entfallen hierfür keinerlei Gebühren.

  2. Bei Erklärung des Rücktritts bis zu drei (3) Monaten vor Seminar- bzw. Veranstaltungsbeginn wird die Anzahlung, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro, zurückerstattet. Weitere Gebühren werden nicht erhoben.

  3. Bei Erklärung des Rücktritts ab drei (3) Monaten bis zu vier (4) Wochen vor Beginn des Seminars bzw. der Veranstaltung werden fünfzig (50 %) Prozent der fälligen Gebühren berechnet.

  4. Bei Erklärung des Rücktritts ab vier (4) Wochen vor Beginn des Seminars bzw. der Veranstaltung und / oder im Falle eines späteren Rücktritts (auch Stornierung, Absage etc.), des vollständigen und zeitweisen Nichterscheinens, gleich aus welchem Grund, oder des Abbruchs des Seminars, gleich aus welchem Grund, wird die volle Gebühr erhoben. Weitere Ausfallgebühren und / oder angefallene sowie erforderliche Aufwendungen seitens des Veranstalters bleiben vorbehalten.

Kann ein Teilnehmer indes aus terminlichen bzw. persönlichen Gründen nicht an dem vereinbarten Seminar oder der Veranstaltung teilnehmen und benennt dieser einen Ersatzteilnehmer für seine Position, so ist dies bis eine (1) Woche vor Beginn des Seminars bzw. der Veranstaltung ohne Aufpreis und ohne weitere Gebühren möglich, sofern der Ersatzteilnehmer aufgrund seiner persönlichen Konstitution auch zur Teilnahme geeignet ist.

Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post oder per E-Mail bei dem Veranstalter eingegangen sein, siehe obige Adresse.

5. Rücktritt und Widerrufsrecht bei individuell abgestimmten Veranstaltungen

 

Im Falle des Rücktritts von einer individuell abgestimmten Leistung für Seminare, Beratungen, Trainings oder Coachings werden folgende Gebühren erhoben:

  1. Bei Erklärung des Rücktritts bis zu drei (3) Monaten vor dem individuell abgestimmten Seminar- bzw. Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer lediglich die dem Veranstalter entstandenen erforderlichen Kosten vollumfänglich zu erstatten (z. B. Reisekosten, Seminarräume, Catering o. ä.).

  2. Bei Erklärung des Rücktritts ab drei (3) Monaten bis vier (4) Wochen vor Beginn des individuell abgestimmten Seminars bzw. der Veranstaltung hat der Teilnehmer die dem Veranstalter entstandenen erforderlichen Kosten vollumfänglich zu erstatten (z. B. Reisekosten, Seminarräume, Catering o. ä.). Im Übrigen werden sich die Parteien über eine weitere Unkostenerstattung in gutem Glauben abstimmen. Weitere Ansprüche bleiben von vorstehendem Satz unberührt.

  3. Bei Erklärung des Rücktritts ab vier (4) Wochen vor Beginn des individuell abgestimmten Seminars bzw. der Veranstaltung und / oder im Falle eines späteren Rücktritts (auch Stornierung, Absage etc.), des vollständigen und zeitweisen Nichterscheinens, gleich aus welchem Grund, oder des Abbruchs des Seminars, gleich aus welchem Grund, wird das volle Honorar erhoben. Weitere Ausfallgebühren und / oder angefallene sowie erforderliche Aufwendungen seitens des Veranstalters bleiben vorbehalten.

 

Kann das individuell abgestimmte Seminar bzw. die Veranstaltung aus terminlichen Gründen nicht wahrgenommen und / oder soll der vereinbarte Termin verschoben werden, so hat der Teilnehmer alle die dem Veranstalter bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten. Im Übrigen werden sich die Parteien über die weitere Vorgehensweise, insbesondere allfällige Kosten und Termine etc., abstimmen.

6. Änderungen und Absage des Veranstalters

 

Der Veranstalter behält sich notwendige inhaltliche und methodische Anpassungen bzw. Abweichungen des Seminars und / oder der Veranstaltung vor, soweit diese den Gesamtcharakter, die Durchführung und / oder die Umstände des Seminars und / oder der Veranstaltung, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nicht wesentlich verändern, insbesondere für den Fall, dass ein Teilnehmer den Vertrag nicht geschlossen hätte, wenn er diese Veränderung vorausgesehen hätte.

Der Veranstalter behält sich ferner vor, bei Eintreten durch ihn nicht zu vertretender Umstände, wie der Erkrankung und / oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten, das Seminar räumlich und / oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.

Auch behält sich der Veranstalter im Falle der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl (siehe Seminarbeschreibung auf der Internetseite des Veranstalters) vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemüht sich der Veranstalter, die Teilnehmer spätestens zehn (10) Werktage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn zu informieren. Im Fall einer zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung kann der Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung der Teilnehmergebühr wählen.

Im Falle der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung oder infolge höherer Gewalt werden gezahlte Teilnehmergebühren vollständig erstattet.

Für Schäden, die einem Teilnehmer durch eine Absage des Veranstalters entstehen, kommt der Veranstalter nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“ auf.

 

7. Urheberrechte an Arbeitsmitteln

 

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren und Veranstaltungen des Veranstalters „HEIKO RÖMHILD“ ist – auch ohne ausdrücklichen Hinweise – urheberrechtlich geschützt und darf insoweit nicht ohne Einwilligung von „HEIKO RÖMHILD“ vervielfältigt oder verbreitet werden. Alle Rechte an den Seminarunterlagen und Präsentationen oder von Teilen daraus behält sich der Veranstalter insoweit vor. Weder vollständig noch teilweise dürfen die Seminarunterlagen und Präsentationen – auch nicht auszugsweise – ohne die schriftliche Genehmigung von „HEIKO RÖMHILD“ in irgendeiner Form reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

Im Übrigen stellt die allfällige Aushändigung von Unterlagen und / oder Dokumenten, gleich in welcher Form, keinerlei Übertragung und / oder Einräumung von Rechten dar.

8. Haftung von „HEIKO RÖMHILD“

 

Der Leistungsumfang von „HEIKO RÖMHILD“, insbesondere Beratungen, Trainings, Coachings und Übungen, sind grundsätzlich so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminar- bzw. Veranstaltungsziele erreichen kann.

 

Demgemäß ist die Haftung von „HEIKO RÖMHILD“ wie folgt ausgeschlossen:

  1. Für den Schulungserfolg und / oder den Eintritt eines körperlichen, seelischen, medizinischen, osteopathischen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolges haftet der Veranstalter nicht.

  2. Auch haftet der Veranstalter nicht für die Richtigkeit und / oder Vollständigkeit der im Rahmen eines Seminars bzw. einer Veranstaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen.

  3. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und / oder unvollständigen Seminar- bzw. Veranstaltungsinhalten entstehen sollten.

 

Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

  1. Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von „HEIKO RÖMHILD“ gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

  2. Der Veranstalter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch bis zu der zweifachen Summe der ursprünglich vom Teilnehmer gezahlten Gebühr, für solche Schäden, die im Rahmen eines Seminars oder einer Veranstaltung auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer, als Vertragspartner, regelmäßig vertrauen darf.

  3. Auch haftet „HEIKO RÖMHILD“ nicht für (weitergehende) Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf, Kosten für Reise und / oder Unterkunft, im Falle von allfälligen Änderungen oder der Absage eines Seminars bzw. einer Veranstaltung, sofern diese rechtzeitig vor Seminar- bzw. Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wurden.

  4. Für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

 

Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9. Datenschutz

 

Der Teilnehmer erteilt mit seiner Anmeldung dem Veranstalter die Erlaubnis, seine personenbezogenen Daten zu speichern und für die Durchführung der Veranstaltung zu nutzen.

10. Sonstiges

 

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Markdorf.

 

11. Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben, als natürliche Person, das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, sofern Sie diesen im Rahmen des Fernabsatzes geschlossen haben. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns („HEIKO RÖMHILD“ Heiko Römhild) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag nach Maßgabe der vorstehenden Widerrufsbelehrung widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist aber nicht zwingend.

An

Heiko Römhild

Zum Burgstall 14

88677 Markdorf

E-Mail: info@heiko-roemhild.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

 

Bestellt am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

[1]      Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit in diesen AGB die männliche Form geschlechterneutral verwendet wird.

Behandlungsvertrag für Coaching

Nach ausführlicher Information und Aufklärung über die Bedingungen eines Coachings wird zwischen

Heiko Römhild, nachfolgend „Coach“ genannt

 

und

 

Frau/Herrn________________________________________ geb. am: ________________

 

Wohnort_________________________________________________________________

 

Telefon/E-Mail: ___________________________________________________________

 

ggf. Sorgeberechtigte/r mit Anschrift ___________________________________________

 

Nachfolgend Kunde genannt, die Durchführung eines Coachings vereinbart.

Der „Coach“ erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden*in in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung des Coachings zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Coachings des Kunden*in anwendet.

Der „Coach“ ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Kunden*in willen entsprechen, sofern der Kunde hierüber keine Entscheidung trifft.

Die gewünschten Ergebnisse von Coaching hängen zum großen Teil von der Eigenleistung des Kunden*in ab. Aus diesem Grund ist es unmöglich, ein Erfolgsversprechen abzugeben oder einzuhalten. Dies ist insbesondere wichtig, da ein erfolgreiches Coaching immer ergebnisoffen ist. Lösungsvorstellungen können auch Teil der Problemsystematik und müssen daher überprüft, hinterfragt und gegebenenfalls geändert oder fallen gelassen werden.

Der „Coach“ ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag, ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder abzubrechen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der „Coach“ für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

 

___________________________                     ____________________________

Ort, Datum                                                    Ort, Datum

 

______________________________    _________________________________

 (Unterschrift Kunde*in)                                          („Coach“)

Beratungsvertrag im Sinne eines Dienstvertrag nach § 611 BGB

Zwischen

...........................................................................................................................................

...........................................................................................................................................

(Auftraggeber)

und

...........................................................................................................................................

...........................................................................................................................................

(Auftragnehmer)

 

wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand
  1. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn beifolgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

       ...........................................................................................................................................

       ...........................................................................................................................................

       ...........................................................................................................................................

       (eindeutige und detaillierte Beschreibung; siehe Vorbemerkung)

   2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

       ...........................................................................................................................................

       ...........................................................................................................................................

       ...........................................................................................................................................

       (z.B. Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers, evtl. weitere Bestandteile)

§ 2 Leistungen des Auftragnehmers

       Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende             Leistungen erbringen:

       ...........................................................................................................................................

       ...........................................................................................................................................

       ...........................................................................................................................................

       (z.B. Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen
Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses etc.)

§ 3 Vergütung

  1. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro .................... eine Vergütung in Höhe von .............. € zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum ............................... fällig
    oder

  2. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber ein Pauschalhonorar in Höhe von insgesamt ............... €, wodurch auch Reisekosten und alle Auslagen abgegolten sind
    oder

  3. der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber ein Pauschalhonorar in Höhe von insgesamt   .......................€.

  4. Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung
     der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
     eines Flugzeuges: Flugkosten der Business-Klasse,
     des Pkw: ............   € für jeden gefahrenen Kilometer.

  5. Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

  6. Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von ............. €. Ein weiterer Betrag in Höhe von ........... € ist zum .................. fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

  7. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

 

§ 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

  1. Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich. oder

  2. Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich.

  3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber  .......... mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit. Dieser weist folgende Ausstattungsmerkmale auf:

 

       ...........................................................................................................................................

       ...........................................................................................................................................

       ...........................................................................................................................................

 

§ 5 Berichterstattung

  1. Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

  2. In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

  3. Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.
     

§ 6 Aufwendungsersatz

  1. Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen: ................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

  2. Weitere   Auslagen werden   bis   zu einem Betrag von  ..................... € durch den Auftraggeber ersetzt:       ......................................................................................................................................................................................................................................................................................      ...........................................................................................................................................

  3. Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

 

§ 7 Wettbewerbsverbot

Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

 

§ 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
     

  2. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

 

§ 9 Schweigepflicht, Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
     

  2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrags unverzüglich zu löschen. Sofern die Einschaltung Dritter erforderlich wird, muss der Auftragnehmer dieselben Pflichten dem Dritten entsprechend auferlegen.

 

§ 10 Vertragsdauer / Kündigung

  1. Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.
    oder/und endet mit Erbringung der vereinbarten Leistungen
    oder/und endet zum ….

  2. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von … Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  3. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 11 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

§ 12 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

  1. Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

  2. Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

  3. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,-- € im Monat übersteigt.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

  2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

4.    Gerichtsstand ist Markdorf.

 

 

 

........................................................

Ort, Datum

 

 

…………………………………………………………………………………………………

Unterschrift Auftraggeber                                      Unterschrift Auftragnehmer

Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben, als natürliche Person, das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, sofern Sie diesen im Rahmen des Fernabsatzes geschlossen haben. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns „Heiko-Römhild“ mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag nach Maßgabe der vorstehenden Widerrufsbelehrung widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist aber nicht zwingend.

An
Heiko Römhild
Zum Burgstall 14
88677 Markdorf

E-Mail: info@heiko-roemhild.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

 

Bestellt am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

 

(*) unzutreffendes streichen.

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